KI-Tools für Lehrer kostenlos: was dein Bundesland stellt
Bevor du privat ein Werkzeug suchst: Alle 16 Bundesländer stellen öffentlichen Schulen inzwischen kostenlose Landeslizenzen für einen gemeinsamen KI-Chatbot bereit, seit dem 20. Mai 2026 unter dem Namen AIS.chat, vorher telli. Dieser Leitfaden erklärt, was damit abgedeckt ist, was nicht, und welche Regeln für alles Weitere gelten.
Vom Team von KI Tools Heute
Die Suche nach kostenlosen KI-Tools für den Unterricht beginnt bei den meisten Lehrkräften im offenen Netz. Der schnellere Weg führt über das eigene Schulportal, denn dort liegt seit Ende 2025 ein Angebot, das rechtlich geprüft und für dienstliche Nutzung freigegeben ist.
Was die Länder bereits bezahlt haben
Der von der FWU, dem Medieninstitut der Länder, verantwortete Schul-Chatbot heißt seit dem 20. Mai 2026 AIS.chat; vorher lief er unter dem Namen telli, der aus markenrechtlichen Gründen aufgegeben wurde. An Funktionen und Einsatz hat die Umbenennung laut FWU nichts geändert. Der Zugang läuft über den Anmeldedienst VIDIS und ist an die Schulportale der Länder angebunden.
Bayern hat den Chatbot am 15. Dezember 2025 über die BayernCloud Schule für alle Schularten freigeschaltet, nach eigener Darstellung des Kultusministeriums nach umfassender rechtlicher und technischer Prüfung und kostenfrei. Die anderen Länder haben eigene Zugangswege, das Prinzip ist überall dasselbe: Landeslizenz statt Privatkonto.
Warum das Landesangebot dem privaten Konto vorgeht
Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil die Verantwortung anders liegt. Wenn du als Lehrkraft ein privates Konto bei einem beliebigen Anbieter benutzt und dort Schülerdaten eingibst, verarbeitest du personenbezogene Daten Minderjähriger ohne Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Freigabe des Schulträgers. Beim Landesangebot haben das andere geprüft und tragen es.
Praktisch bedeutet das: Für alles mit Namen, Noten, Förderbedarf oder Elternkommunikation gilt das freigegebene Werkzeug. Für alles ohne Personenbezug, also Arbeitsblätter, Aufgabenideen, Übungstexte, hast du mehr Spielraum.
Was die Kultusministerkonferenz dazu beschlossen hat
Die Bildungsministerkonferenz hat am 10. Oktober 2024 die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ beschlossen. Sie behandelt vier Felder: Didaktik und Lernen, die Anpassung der Prüfungskultur, den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie Bildungsgerechtigkeit.
Der praktisch wichtigste Punkt für den Alltag ist die Prüfungskultur: Wenn Werkzeuge zu Hause verfügbar sind, muss die Leistungsbewertung das berücksichtigen, statt es zu ignorieren.
Wofür sich Werkzeuge im Unterricht wirklich lohnen
- Differenzierung: denselben Text in drei Niveaustufen, das spart die meiste Zeit pro Aufwand.
- Aufgaben mit Erwartungshorizont: Aufgabe und Bewertungsraster in einem Durchgang, dann von Hand nachschärfen.
- Feedbackformulierungen als Rohfassung, die du an das einzelne Kind anpasst. Ohne Namen im Prompt.
- Material aus Fremdsprachen erschließen, wenn dir die Zeit für die Übersetzung fehlt.
Wovon du besser die Finger lässt
Von jeder Form automatisierter Bewertung, die eine Note ohne menschliche Prüfung erzeugt, und von sogenannten KI-Detektoren. Detektoren liefern keine belastbaren Ergebnisse und treffen erfahrungsgemäß besonders häufig Texte von Kindern, die noch einfach schreiben oder nicht Deutsch als Erstsprache haben. Ein falscher Täuschungsvorwurf ist schulrechtlich schwerer zu reparieren als eine unerkannte Täuschung.
Das ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Alle Rechtsstände in diesem Text sind am 28. Juli 2026 geprüft worden; Gesetzeslage und Anbieterpraxis ändern sich.