SYSNeue KI-Tools, die heute starten
KI Tools Heute
Marketing-Guides

KI-Schulungspflicht: was Artikel 4 wirklich verlangt

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 und verlangt von Anbietern und Betreibern, nach besten Kräften für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Das ist eine Bemühenspflicht, keine Zertifizierungspflicht, und der 2. August 2026 bringt Durchsetzung, keine neue Pflicht.

Vom Team von KI Tools Heute

Rund um dieses Thema wird viel Dringlichkeit verkauft, die es so nicht gibt. Deshalb zuerst die Einordnung, die stimmt, und danach das, was tatsächlich zu tun ist.

Seit wann gilt die Pflicht?

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt nach Artikel 113 seit dem 2. Februar 2025. Wer im Sommer 2026 zum ersten Mal davon hört, ist also nicht früh dran, sondern spät. Der oft genannte 2. August 2026 ist der Zeitpunkt, ab dem die Verordnung in weiten Teilen anwendbar wird und die nationale Marktüberwachung greift. Es entsteht an diesem Tag keine neue Pflicht zur KI-Kompetenz.

Was der Artikel verlangt, und was nicht

Der Wortlaut verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext.

„Nach besten Kräften“ macht daraus eine Bemühenspflicht, keine Erfolgspflicht. Die Europäische Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz ausdrücklich klar, dass kein Zertifikat verlangt wird. Es gibt in Artikel 4 auch keine Nachweispflicht im rechtstechnischen Sinn: Formulierungen, nach denen Unternehmen ihre Schulungen „nachweisen müssen“, geben den Text nicht wieder.

Gibt es ein Bußgeld für Verstöße gegen Artikel 4?

Nicht unmittelbar. Der Bußgeldkatalog in Artikel 99 der Verordnung nennt Artikel 4 nicht. Sanktioniert werden dort verbotene Praktiken nach Artikel 5, Pflichten von Anbietern, Bevollmächtigten, Einführern, Händlern, Betreibern und notifizierten Stellen sowie die Transparenzpflichten aus Artikel 50, dazu falsche Angaben gegenüber Behörden.

Das ist kein Freibrief. Fehlende KI-Kompetenz wirkt indirekt: Sie ist ein Sorgfaltsproblem, das bei Schäden, in der Aufsicht und in der Vertragshaftung eine Rolle spielt, und sie schlägt auf andere Pflichten durch, für die es sehr wohl Bußgelder gibt.

Was in Deutschland dagegen spricht, das zu verschieben

Der Bitkom hat am 11. März 2026 Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten veröffentlicht, durchgeführt von Bitkom Research zwischen Kalenderwoche 2 und 6 des Jahres 2026: 41 Prozent der Unternehmen setzen KI bereits ein, weitere 48 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. Als größte Hürde nannten 53 Prozent fehlende KI-Kompetenz im Team.

Die häufigste Hürde ist damit genau das, was Artikel 4 adressiert. Das ist das bessere Argument für Schulung als jede Frist.

Was eine angemessene Maßnahme praktisch ist

  • Eine Übersicht, welche KI-Systeme im Haus tatsächlich benutzt werden, inklusive der inoffiziellen. Ohne diese Liste ist jede Schulung geraten.
  • Rollenbezogene Unterweisung: Wer Ergebnisse nur liest, braucht anderes als wer Prompts baut oder Modelle einbindet.
  • Eine kurze, schriftliche Nutzungsregel: Welche Daten dürfen hinein, welche nicht, wer entscheidet im Zweifel.
  • Eine interne Notiz darüber, was wann mit wem gemacht wurde. Nicht weil es das Gesetz verlangt, sondern weil du es sonst selbst nicht mehr weißt.
  • Wiederholung bei neuen Werkzeugen, statt einmaliger Schulung mit Ablaufdatum.

Rechtsstand

Das ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Alle Rechtsstände in diesem Text sind am 28. Juli 2026 geprüft worden; Gesetzeslage und Anbieterpraxis ändern sich.

Datenschutzfreundliche Analyse nutzen wir nur, wenn du zustimmst. Notwendige Cookies (Login) laufen immer.