Trainings-Opt-out: wo der Schalter sitzt und was er taugt
Ob deine Eingaben zum Modelltraining verwendet werden, hängt an drei Ebenen: Kontotyp, Einstellung und Vertrag. Nur die dritte Ebene ist belastbar, weil sich Einstellungen ändern lassen und Kontotypen wechseln. Dieser Beitrag zeigt, wo du in jeder Ebene nachsiehst und welche Formulierung im Vertrag wirklich trägt.
Vom Team von KI Tools Heute
„Werden meine Daten zum Training benutzt?“ ist die meistgestellte Frage vor der Einführung eines KI-Werkzeugs im Betrieb, und sie wird meistens mit einem Screenshot eines Schalters beantwortet. Das reicht nicht, weil Schalter zum Konto gehören und Konten wechseln.
Ebene 1: der Kontotyp entscheidet mehr als der Schalter
Bei fast allen großen Anbietern gelten für Privatkonten andere Voreinstellungen als für Geschäfts-, Team- oder Programmierschnittstellen. Der Unterschied ist selten eine Funktion, meistens eine Vertragslage: Für Geschäftskunden gibt es eine schriftliche Zusage, für Privatkonten eine Einstellung.
Erster Schritt ist deshalb nicht der Schalter, sondern die Frage, unter welchem Vertrag dein Zugang läuft. Ein Mitarbeiter, der dienstlich sein Privatkonto benutzt, steht außerhalb jeder Zusage, die dein Unternehmen ausgehandelt hat.
Ebene 2: die Einstellung finden
Der Schalter heißt bei kaum zwei Anbietern gleich. Gesucht wird unter Datenkontrolle, Datenschutz, Verbesserung des Dienstes oder Modellverbesserung. Prüfe nach dem Umlegen zwei Dinge: ob die Einstellung für alle Mitglieder deines Arbeitsbereichs gilt oder nur für dich, und ob sie rückwirkend greift oder erst ab jetzt.
Die zweite Frage ist die wichtigere und wird fast nie beantwortet. Wenn sie unbeantwortet bleibt, geh davon aus, dass Altdaten bleiben.
Ebene 3: die Formulierung, die trägt
Belastbar ist eine Aussage nur im Auftragsverarbeitungsvertrag oder in den Geschäftsbedingungen, und dort auch nur, wenn sie ohne Einschränkung formuliert ist. Weiche Formulierungen erkennst du an drei Mustern: „standardmäßig nicht“, „außer zur Verbesserung der Dienstqualität“ und „außer in aggregierter Form“. Alle drei lassen den Kern offen.
Was trägt, ist eine Zusage, die den Zweck ausschließt, nicht nur die Voreinstellung beschreibt, und die eine Löschfrist in Tagen nennt.
Warum die Frage rechtlich mehr ist als eine Einstellung
Der Europäische Datenschutzausschuss hat in seiner Stellungnahme 28/2024 vom 17. Dezember 2024 unter anderem behandelt, welche Folgen es hat, wenn personenbezogene Daten in der Entwicklungsphase eines Modells rechtswidrig verarbeitet wurden. Die Frage betrifft also nicht nur deine eigenen Eingaben, sondern die Herkunft des Modells, das du einsetzt.
Für die Praxis heißt das: Das Opt-out schützt deine Daten nach vorn. Es sagt nichts darüber, worauf das Modell trainiert wurde, das du benutzt.
Der Ablauf in zehn Minuten
- Kontotyp und Vertragspartner feststellen, für alle im Team.
- Einstellung suchen, umlegen, Datum notieren.
- Im AVV oder in den Bedingungen nach der Zusage suchen und den Absatz kopieren, nicht zusammenfassen.
- Fehlt die Zusage, die Nutzung auf Daten begrenzen, deren Weiterverwendung dir gleichgültig wäre.
- Jährlich nachprüfen, weil sich Bedingungen ohne Ankündigung ändern.