KI-Training und Urheberrecht: der Stand in Deutschland
Deutschland hat das erste europäische Urteil zum urheberrechtlichen Training von KI: Das Landgericht Hamburg hat am 27. September 2024 die Erstellung eines Trainingsdatensatzes über die Schranke für wissenschaftliches Text und Data Mining zugelassen, das Oberlandesgericht hat das am 10. Dezember 2025 bestätigt. Die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.
Vom Team von KI Tools Heute
Wenn du wissen willst, worauf die Modelle trainiert wurden, die du benutzt, führt der Weg über einen deutschen Rechtsstreit, der international beachtet wird. Er ist noch nicht zu Ende, und genau das ist die wichtigste Information daran.
Was das Landgericht Hamburg entschieden hat
Der Fotograf Robert Kneschke hatte gegen den gemeinnützigen Verein LAION geklagt, weil eines seiner Bilder im Datensatz LAION-5B verarbeitet worden war. Das Landgericht Hamburg hat die Klage am 27. September 2024 abgewiesen (Aktenzeichen 310 O 227/23) und die Erstellung des Datensatzes als Text und Data Mining zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung nach § 60d UrhG eingeordnet.
Es war die erste deutsche Entscheidung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von KI-Training überhaupt.
Wie es weiterging
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung am 10. Dezember 2025 zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Zugleich hat es die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil es der Sache grundsätzliche Bedeutung beimisst und die Rechtsfortbildung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Der Fall liegt damit beim Bundesgerichtshof. Wer heute behauptet, die Frage sei geklärt, überliest den Instanzenzug.
Was daraus für deine eigene Nutzung folgt
Wenig unmittelbar, und das ist die häufigste Fehleinschätzung. Der Streit betrifft die Erstellung von Trainingsdatensätzen, nicht die Frage, ob du ein erzeugtes Bild verwenden darfst. Für deine Ausgaben gelten die Lizenz des Anbieters, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie die Regel, dass rein maschinell erzeugte Inhalte in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz genießen, weil § 2 Absatz 2 UrhG eine persönliche geistige Schöpfung verlangt.
Mittelbar folgt daraus mehr: Ein Modell, dessen Trainingsgrundlage bestritten ist, trägt ein Restrisiko, das sich vertraglich verlagern lässt. Anbieter, die eine Freistellung für Urheberrechtsansprüche anbieten, haben genau diesen Punkt erkannt.
Der Vorbehalt, den Rechteinhaber setzen können
Für kommerzielles Text und Data Mining nach § 44b UrhG gilt der Nutzungsvorbehalt: Wer sein Material ausnehmen will, muss den Vorbehalt maschinenlesbar erklären. Für Websites heißt das eine technisch auswertbare Erklärung, nicht ein Satz im Impressum.
Wenn du selbst Inhalte veröffentlichst und nicht in Trainingsdaten landen willst, ist das der Hebel, der zur Verfügung steht.
Rechtsstand
Das ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Alle Rechtsstände in diesem Text sind am 28. Juli 2026 geprüft worden; Gesetzeslage und Anbieterpraxis ändern sich.