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Die DSGVO-Spalte: wie wir Serverstandort und AVV prüfen

Jeder Eintrag hier trägt vier Rechtsangaben: Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag, Trainings-Opt-out und europäische Rechtseinheit. Dieser Beitrag legt offen, aus welchen Quellen diese vier Felder gefüllt werden, was ein leeres Feld bedeutet und warum wir lieber „nicht belegt“ schreiben als eine plausible Vermutung.

Vom Team von KI Tools Heute

Die häufigste Frage an ein deutsches Werkzeugverzeichnis ist nicht „Was kann das Tool?“, sondern „Darf ich das benutzen?“. Deshalb tragen unsere Einträge vier Rechtsangaben. Hier steht, wie sie zustande kommen, damit du entscheiden kannst, wie viel du ihnen glaubst.

Die vier Felder

  • Serverstandort: in welchen Regionen die Verarbeitung tatsächlich stattfindet, und ob sich die Region auswählen lässt.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag: ob ein AVV nach Artikel 28 DSGVO ohne Vertriebsgespräch abschließbar ist, und ob eine Liste der Unterauftragsverarbeiter öffentlich vorliegt.
  • Trainings-Opt-out: ob Eingaben zum Training verwendet werden, und ob der Ausschluss vertraglich oder nur als Einstellung existiert.
  • Europäische Rechtseinheit: ob es einen Vertragspartner in der EU gibt, und ob ein Vertreter nach Artikel 27 DSGVO benannt ist.

Woher die Angaben stammen

Ausschließlich aus vom Anbieter selbst veröffentlichten Dokumenten: Datenschutzerklärung, AVV-Vorlage, Unterauftragsverarbeiterliste, Vertrauens- oder Sicherheitsseite, Impressum. Marketingaussagen auf Produktseiten zählen nicht, Aussagen im Support-Chat auch nicht, weil beide nicht versioniert und nicht zitierbar sind.

Zu jedem gefüllten Feld gehört das Datum, an dem die Quelle gelesen wurde. Ohne Datum ist eine Rechtsangabe wertlos, weil sich Unterauftragsverarbeiterlisten still ändern.

Was ein leeres Feld bedeutet

Nur eines: Wir haben keinen Beleg gefunden. Nicht, dass der Anbieter etwas falsch macht, und nicht, dass es den Beleg nicht gibt. Diese Unterscheidung ist der Grund, warum die Spalte drei Zustände kennt, belegt, widerlegt und nicht belegt, statt eines Häkchens.

Ein Häkchen wäre für uns bequemer und für dich schlechter, weil es aus fehlender Information eine Aussage machen würde.

Was die Spalte nicht ist

Sie ist keine Zertifizierung, keine Rechtsberatung und keine Freigabe. Ob dein konkreter Einsatz zulässig ist, hängt an deinen Daten, deinem Zweck und deiner Rechtsgrundlage, und das kann keine Tabelle entscheiden. Die Spalte verkürzt die Vorarbeit von einer Stunde auf fünf Minuten, sie ersetzt die Entscheidung nicht.

Die Datenschutzkonferenz hat mit ihrer Orientierungshilfe vom 6. Mai 2024 den fachlichen Rahmen gesetzt, an dem sich diese Vorarbeit ausrichtet.

Korrekturen

Anbieter können jede Angabe bestreiten, und die Beweislast liegt bei uns, nicht bei ihnen: Wer eine Korrektur meldet und ein öffentliches Dokument nennt, bekommt die Änderung mit neuem Prüfdatum. Wer eine Änderung ohne Beleg möchte, bekommt sie nicht, auch nicht gegen Bezahlung.

Bezahlte Platzierungen und die Rechtsangaben sind getrennt. Ein Eintrag wird durch Geld sichtbarer, nie rechtlich besser bewertet.

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