Barrierefreiheit für KI-Tools: das BFSG gilt seit Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und trifft digitale Dienstleistungen für Verbraucher, also auch KI-Werkzeuge mit Selbstbedienungskauf. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, was praktisch zu tun ist und warum sich die Arbeit auch ohne Pflicht lohnt.
Vom Team von KI Tools Heute
Barrierefreiheit ist in deutschen Produktplänen für KI-Werkzeuge selten vorgesehen und seit dem 28. Juni 2025 für einen großen Teil davon Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um und gilt für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten.
Wen trifft es?
Betroffen sind unter anderem elektronische Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft, die über eine Website angeboten werden, also der Bereich, in dem sich die allermeisten KI-Werkzeuge mit Selbstbedienungskauf bewegen: Konto anlegen, Abo buchen, bezahlen, kündigen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur, soweit sie Dienstleistungen erbringen. Wer Produkte herstellt, fällt nicht unter diese Ausnahme. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Was praktisch zu tun ist
- Bedienbarkeit ohne Maus: Der komplette Kaufweg muss mit der Tastatur funktionieren, inklusive Dialogen und Bezahlschritt.
- Kontraste und Schriftgrößen, die auch bei 200 Prozent Zoom noch funktionieren, ohne dass Inhalte verschwinden.
- Beschriftungen für Bedienelemente und aussagekräftige Alternativtexte, insbesondere bei ergebnisorientierten Oberflächen mit vielen Symbolen.
- Fehlermeldungen im Text, nicht nur als Farbe. Rot allein ist keine Information.
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Kontaktweg für Rückmeldungen.
Warum das bei KI-Oberflächen besonders schwierig ist
Weil Ausgaben laufend eintreffen und sich verändern. Ein Text, der sich Wort für Wort aufbaut, ist für Screenreader ohne passende Auszeichnung kaum brauchbar, und ein Ergebnisbereich, der sich still austauscht, wird gar nicht angekündigt. Beides ist lösbar, aber nicht nachträglich in einer Woche.
Zweiter typischer Stolperstein sind Bild- und Videowerkzeuge, deren Ergebnis selbst visuell ist. Dort geht es nicht um das Ergebnis, sondern darum, dass Auswahl, Einstellungen und Export bedienbar bleiben.
Der Teil, der auch ohne Pflicht rechnet
Tastaturbedienbarkeit, klare Beschriftungen und lesbare Kontraste verbessern die Bedienung für alle und senken die Zahl der Supportanfragen. Und sie sind die Voraussetzung dafür, dass öffentliche Auftraggeber und größere Unternehmen überhaupt kaufen dürfen, weil deren Beschaffung entsprechende Anforderungen stellt.
Das ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Alle Rechtsstände in diesem Text sind am 28. Juli 2026 geprüft worden; Gesetzeslage und Anbieterpraxis ändern sich.